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Dienstag, 26. März 2019

Urheberrechtsreform: Axel Voss enthüllt Artikel 13a!

artikel13
Mächtiger als Europa: Die EU!

Das war wieder mal ein Sieg der EU über ganz Europa: Gegen alle Demonstrationen und Expertenmeinungen konnte heute die neue Urheberrechtsrichtlinie durch das Europäische Parlament gepeitscht werden. Ein undurchführbarer Artikel 13? Ein Artikel 12, der den Urhebern zugunsten der Medienkonzerne ihre Verwertungsgelder abzieht? Ein Artikel 11, der die Suchmaschinen verpflichtet, die Medien für die Besucher zu bezahlen, die sie ihnen selbst liefern? Das EU-Parlament hat wieder hervorragend seine Aufgabe erfüllt, alles abzunicken, was da vorgelegt worden ist.

„Die jungen Europäer sind ja auch sowas von dumm“, erklärt uns Axel Voß, Berichterstatter zur Urheberrechtsreform. „Die denken immer noch, mit Protesten und Argumenten könnten sie in der EU etwas bewegen. Das war heute eine Lektion, wie die EU wirklich funktioniert. Da soll sich niemand irgendwelchen Illusionen hingeben. Nicht zufällig haben wir mit dem EU-Rat und der EU-Kommission zwei Institutionen geschaffen, bei denen der Wähler nichts verloren hat. Und solange die EU-Parlamentarier noch genug Gehirnzellen besitzen, um mit dem Kopf zu nicken, wird das System weiter funktionieren.“

Bravo, hat doch gut geklappt. Die Urheberrechtsreform kam mit ihrem Artikel 13 heute gänzlich ohne eine Debatte über Änderungsvorschläge durch das EU-Parlament. „Das ging auch nicht anders.“, so Voss weiter. „Das haben wir den Medienkonzernen doch schon längst so versprochen.“

Aber ist das wirklich alles so schlimm? Vielleicht müssen jetzt kleine Foren ihren Dienst einstellen, weil sie sich keine teuren Uploadfilter leisten können. Aber mal ehrlich: Wer nutzt heute noch ein Forum? Dafür haben wir doch längst die großen sozialen Netzwerke. Und das Erkennen von Satire und Zitaten? Das kann ein Uploadfilter in Echtzeit doch ganz bestimmt so gut wie ein Richter, der wochenlang über das Thema nachdenkt.

Hauptsache, wir haben jetzt endlich die neue Urheberrechts-Richtlinie. Gerade noch rechtzeitig vor den EU-Wahlen. Dann kann ja nichts mehr passieren. „Ähm, Moment“, meldet sich Axel Voss nochmals zu Wort. „Da gibt es noch den neuen Artikel 13a. Versehentlich hatten wir ihn mit weißer Farbe auf weißes Papier gedruckt. Auf die Rückseite von Artikel 13. Naja, wie auch immer. Die Urheberrichtlinie ist ja als Ganzes verabschiedet worden. Tja, was soll ich sagen? Damit gilt jetzt natürlich auch der Artikel 13a.“

Artikel 13a? Darüber hat in der Debatte ja noch niemand diskutiert. Was da wohl drinsteht? „Ach“, meint Voss. „Nichts wirklich Wichtiges. Der regelt das Urheberrecht einzelner Worte. Es kann doch nicht sein, dass die ganzen bösen Bots aus dem Internet dieselben Worte benutzen wie unsere Medienkonzerne. In der deutschen Sprache gibt es derzeit so ungefähr 23 Millionen Worte. Ja, Leute. Da könnte es künftig ein bisschen stiller werden im Netz.“


Foto (oben): pixel2013 / pixabay.com (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
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Kommentare

Kommentar von Herr Rossi am 27.03.2019Vorbildlich recherchiert. Das ist wahrer Journalismus! Wie wird man eigentlich EU-Parlamentarier? Bei so einem schwachen Europa wäre ich gerne in der mächtigen EU. Das mit dem Kopfnicken müsste ich etwas üben, würde aber mit der Zeit in den vorgegebenen Groove reinkommen.

Kommentar von metti am 28.03.2019Wenn mit dem Alter die Parkinson-Krankheit kommt, dann geht das wie von alleine!

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