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Freitag, 6. Dezember 2019

14 Tage Widerrufsrecht auch für Eheschließungen!

ehewiderruf

Gemäß § 119 ff. Bürgerliches Gesetzbuch kann jeder Vertrag wegen Irrtums, Täuschung oder Drohung angefochten werden. Dies ist bei mindestens 93% aller Eheschließungen der Fall.

Doch die Beweisführung für Irrtum, Täuschung oder Drohung kann zu einer langwierigen Angelegenheit werden. Bis eine Ehe als Nichtig anerkannt wird, sind häufig schon die Enkelkinder aus dem Haus.

Doch nach dem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs soll dies nun einfacher werden. „Natürlich gilt das Widerrufsrecht auch für die Eheschließung“, so Bettina Limperg, Präsidentin des BGH. „Eine Ehe ist so etwas ähnliches wie ein Online Kauf oder wie ein Telefongeschäft. Wer weiß da schon wirklich, worauf man sich einlässt?“

Für künftige Eheleute gilt damit auch die Pflicht zur Widerrufsbelehrung. Wird diese nicht vor der Eheschließung bestätigt, so drohen nicht nur teure Abmahnungen von Mitbewerbern, die Widerrufsfrist wird auch so lange verlängert, bis die Belehrung endlich übermittelt wurde.

Experten begrüßen das Urteil. „In den kommenden Monaten ist ein regelrechter Hochzeitsboom zu erwarten“, so Detlef Experte. „Beim Onlinekauf können wir ja auch erstmal bestellen, anprobieren und wieder zurückschicken, was uns nicht gefällt. Das ist auch eine hervorragende Voraussetzung für die Eheschließung.“

„Ha, dann werden wir auch in diesen Markt einsteigen“, berichtet uns Hans-Franz Höchstlohn, Manager bei Amazon. „Und wir erweitern das Widerrufsrecht für Eheschließungen dann gleich mal auf 30 Tage. Einfach so, weil wir so toll sind.“

Foto (oben): StockSnap / pixabay.com (pixabay license)
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
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Kommentare

Kommentar von Rick Snil am 18.12.201914 Tage ist zu kurz mann sollte doch die Neuerwerbung testen und ausprobieren

Kommentar von metti am 18.12.2019Tut man das nicht ein Leben lang?

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