Das unartige Satiremagazin!
„Das geht ja wohl gar nicht!“ berichtet uns die Transfrau Lena Brusthaar. „Mein Spiegel zeigt mir immer noch einen Mann. Ich dachte, das wäre jetzt verboten?“
Tatsächlich: Das verstößt gegen § 13 des Gleichstellungsgesetzes und wird nach § 14 mit einer Geldstrafe von bis zu zehntausend Euro geahndet. Wer das vorige Geschlecht einer Transperson offenbart, bekommt was auf die Nüsse.
„Ich dachte mir doch gleich, dass da was nicht stimmt“, meint Brusthaar. „Ich habe mir mein neues Geschlecht in den Ausweis eintragen lassen, stelle ich mich vor den Spiegel… und dann: nichts. Ich sehe immer noch so aus wie früher. Sogar der Bart ist noch da. Vermutlich habe ich noch nicht mal mein Y-Chromosom verloren. Wofür bin ich eigentlich zum Einwohnermeldeamt gegangen?“
Transgender-Baby: Besser zu früh als gar nicht!
Da hilft nur noch eines: Die Klage gegen den Spiegelhersteller. „Jawohl“, so Brusthaar. „Ich werde strafrechtlich und zivilrechtlich gegen die Firma Glotz & Glanz GmbH vorgehen. Ganz klar: Der Spiegel zeigt mein früheres Geschlecht und verstößt damit eindeutig gegen das Gleichstellungsgesetz. Außerdem fühle ich mich in meinen Gefühlen verletzt und Brüste habe ich auch noch keine.“
Oder wie es schon der große Philosoph Robert Habeck einst sagte: „Wir sind von der Realität umzingelt!“ – Realität ist böse!





