Das unartige Satiremagazin!
Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als andere. Und so dürfen Politiker gemäß § 188 StGB immer noch ein bisschen beleidigter sein als normale Menschen.
Und noch nie wurde jemand so oft verspottet wie unser aktueller Bundeskanzler. Außer vielleicht Helmut Kohl. Oder Annalena Baerbock. Oder Robert Habeck. Ach ja, Karl Lauterbach war auch immer total witzig.
Wer den Bundeskanzler als "Lügenfritz" oder "Lackaffe" bezeichnet, muss dafür schon mal ein Monatsgehalt investieren. Wir würden das natürlich niemals tun, wir sind geizig.
Und nun das nächste Urteil nach § 188. Unser Bundeskanzler darf nicht mehr als "Friedrich Merz" bezeichnet werden. Wie das Amtsgericht Heilbronn jetzt mitteilte, ist der Begriff "Friedrich Merz" mittlerweile als Synonym für "Lügenfritz" zu werten und kommt ebenfalls auf die Liste der verbotenen Begriffe.
Wir alle kennen das: Immer wieder kommt es vor, dass Eltern zu ihrem Kind sagen: "Du bist schon ein richtiger Friedrich Merz", wenn es mal nicht die Wahrheit spricht. Eine klare Beleidigung, so dürfen wir unseren Bundeskanzler nicht mehr nennen. Und Eltern sollten wirklich mal über ihre Erziehungsmethoden nachdenken.
Aber wie sollen wir jetzt den Namen des Bundeskanzlers aussprechen? Am besten überhaupt nicht mehr. Das hat bei Lord Voldemort doch auch ganz gut geklappt. Oder wir hören ganz auf zu sprechen. Schaut die Tagesschau und haltet die Klappe. Meinungsfreiheit kann so einfach sein!





