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Donnerstag, 13. August 2026

Endlich: Kennzeichnungspflicht für Gemälde!

kennzeichnungspflicht
Zwei Kennzeichnungen? Was denn nun?

Die Menschen sind genervt: Ob Tempera oder Ölfarben, Malerei ist zu einer echten Plage geworden. Vor allem im Museum nimmt das überhand. Was ist real? Was ist gemaltes Fake? Wir wissen es schon gar nicht mehr.

Gut, dass jetzt die Gesetzgebung der Europäischen Union einschreitet. Das neue EU-Gesetz über künstliche Kunst regelt in Artikel 80 die Kennzeichnungspflicht für Gemälde. Hinweise, wie „mit Ölfarben generiert“ oder „mit Wasserfarben gemalt“ müssen klar und deutlich auf jedem Gemälde platziert sein, das eine vermeintlich reale Abbildung zeigt, die aber in der Realität niemals stattgefunden hat.

Genügt es, die Kennzeichnung unter dem Gemälde zu platzieren? Vielleicht ja, vielleicht nein. Wer ganz sicher gehen möchte, schreibt den Text direkt auf die Leinwand des Klassikers. Es könne schließlich passieren, dass ein Gemälde an eine andere Wand gehängt wird und die Kennzeichnung am alten Ort hängen bleibt.

Wer sich nicht an die Kennzeichnungspflicht hält, bekommt einen Strafbefehl von der Bundesnetzagentur. Auch Abmahnungen von konkurrierenden Museen sind denkbar. Das Konjunkturprogramm für Abmahnkanzleien könnte der Booster für unsere Wirtschaft werden.

„Wir haben das Gesetz ganz bewusst so schwammig formuliert“, berichtet Dr. Detlef Paragrapi von der EU-Kommission. „Keiner weiß, was wirklich gilt. Das entscheiden am Ende die Gerichte. Auf diese Weise halten wir uns offen, bestimmte Gemälde, die wir als störend empfinden, endlich aus den Museen zu verbannen.“

Ach so: Hier noch ein Hinweis zur Illustration: Das Bild des Museums wurde mit KI-generiert, dafür gibt es die entsprechende Kennzeichnung im Bild. Im Gemälde gibt es die Kennzeichnung „mit Ölfarben generiert“. Das ist aber nur Satire. Also keine Kennzeichnung im Sinne der geltenden EU-Gesetze. Aber die richtige Kennzeichnung im fiktiven EU-Gesetz innerhalb der Satire.

Jetzt stellt sich noch die Frage: Wenn die Kennzeichnung „mit Ölfarben generiert“, ein mit KI-generierter Text gewesen wäre, mit welcher Kennzeichnung kennzeichne ich dann diese Kennzeichnung? Argh, ich glaube, ich kaufe mir jetzt eine einsame Insel.


Foto (oben): erstellt mit qwen
Artikel geschrieben von Andreas Mettler
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